GWG
Satzung
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Anteile & Aufstellung
Anlage zum § 17 – Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben
Gemäß §17 gelten ab 01.01.2008 folgende Pflichtanteile bei Übernahme einer Wohnung:
Wohneinheiten mit Außentoilette
Wohneinheiten bis 44 m²
Wohneinheiten > 44 m² - 53 m²
Wohneinheiten > 53 m² - 62 m²
Wohneinheiten > 62 m² ohne Balkon
Wohneinheiten mit Balkon
1 Geschäftsanteil = 160,00 €
2 Geschäftsanteile = 320,00 €
3 Geschäftsanteile = 480,00 €
4 Geschäftsanteile = 640,00 €
5 Geschäftsanteile = 800,00 €
6 Geschäftsanteile = 960,00 €
Das Anteil für den Erwerb der Mitgliedschaft ist hierin eingeschlossen.
Gewerberäume
Die Genossenschaft ist berechtigt, eine Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten zu verlangen.